Allgemeine Geschäfts- und Montagebedingungen der Firma Spanndecken Markowski sind Bestandteil des Angebotes. Sie sind vom Kunden gelesen und genehmigt worden.
AGB der Firma Spanndecken Markowski
1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Spanndecken Markowski erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGBs der Firma Spanndecken Markowski haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Gegen Bestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Vertragsschluss
Die Angaben der Firma Spanndecken Markowski sind als Einladung zur Abgabe eines Angebots freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung der Firma Spanndecken Markowski zustande.
3. Versicherungen des Käufers
Durch die Auftragserteilung des Käufers versichert dieser damit gleichzeitig, dass er als Kaufmann/ Kunde zahlungsfähig ist.
4. Preise
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ist für den Preis jeweils der am Tag der Bestellung gültige Preis der Firma Spanndecken Markowski maßgeblich. Die entsprechenden Preise können jederzeit angefordert werden. Es sind 50% des Kaufpreises an Spanndecken Markowski bei Vertrag Abschluss sofort zu überweisen. Den Rest Betrag nach Rechnungstellung sofort in Bar oder per Überweisung ohne Abzüge auszuzahlen sofern es nicht mit Firma Spanndecken Markowski anders besprochen wurde.
5. Fristen, Montagefristen
Montagefristen und sonstige Fristen von der Firma Spanndecken Markowski genannten Liefertermine gelten, sofern nicht in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, nur als annähernd vereinbart. Teilmontagen sind zulässig und laut Rechnungsstellung zu zahlen. Wird die Firma Spanndecken Markowski an einer rechtzeitigen Erfüllung ihrer Montageverpflichtungen trotz zumutbarer Sorgfalt durch Umstände höherer Gewalt, wie beispielsweise Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei Zulieferbetrieben gehindert, so wird der Lauf der Montagezeit solange ausgesetzt, bis das Hindernis wegfällt. Die Montage geschieht grundsätzlich für Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei Montageverzögerungen und Unmöglichkeit ist der Besteller nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
6. Pflichten des Käufers
Bestellungen / Verträge auf Abruf sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, innerhalb von 2 Monaten anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma Spanndecken Markowski nach eigener Wahl berechtigt, die Ware (Folie oder Gewebe) auszuliefern und die Kosten hierfür vollständig dem Besteller in Rechnung zu stellen oder die Bestellung zu stornieren bzw. zu streichen und Schadenersatz zu verlangen. Der Besteller hat die Ware (Folie oder Gewebe) unverzüglich nach Einbau oder Erhalt der Ware auf Vollständigkeit und die Einhaltung der kundenspezifischen Merkmale (Farbe des Keders, Farbe und Qualität der Decke, Schweißnath, Bahnbreiten u.ä.), sowie Gegenstände, Einbauten und Ausstattung zu untersuchen und festgestellte Mängel der Firma Spanndecken Markowski unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hierfür wird nach der Spanndeckenmontage eine Abnahme geführt und ein Abnahmeprotokoll der den Arbeitsgeber oder Vertreter unterschrieben. In diesem Abnahmeprotokoll Unterlässt der Besteller eine solche Mitteilung oder beginnt er mit der Montage/Bearbeitung der Ware trotz Mangels beim Endabnehmer, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Es wird hierzu ausdrücklich auf § 377 HGB hingewiesen. Nicht offensichtliche Mängel können nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten gerügt werden. Darüber hinaus hat der Besteller die Ware vor dem Einspannen und nochmals vor der Bearbeitung für die technischen Einbauten zu überprüfen und festgestellte Mängel, die über die in Satz 1 genannten Mängel hinausgehen, unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Besteller eine dieser Mitteilungen oder beginnt er mit den jeweils weiteren Arbeitsschritten, so gilt die gelieferte Ware auch hinsichtlich der über die in Satz 1 genannten Punkte als genehmigt.
7. Rückgabe von Waren, Gewährleistung und Haftung von Firma Spanndecken Markowski.
Die Rücknahme von Waren ist ausgeschlossen. Besonders angefertigte Waren können auf keinen Fall zurückgenommen werden. Die Mängelgewährleistung richtet sich vorbehaltlich der folgenden Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Produktionsbedingt können in den Spanndecken Luftbläschen eingeschlossen sein, was technisch nicht verhindert werden kann. Die Luftbläschen können bei Einspannen der Decke aufgehen und zu kleinen Löchlein werden. Dies stellt keinen Mangel dar.
Gewährleistung auf Keder und Nähte übernimmt der Hersteller 10 Jahren Garantie. Glanzdecken haben die Besonderheit, dass je nach Höhe des Sturzes und der Anordnung der Fenster generell sog. "Würmchen"/Einschlüsse, die technisch wegen der notwendigen Faltung der Decke während der Produktion und des Einbaus nicht vermeidbar sind, mehr oder weniger sichtbar sind. Dies stellt keinen Mangel dar. Bei der Bestellung hat der Besteller die gewünschten Nahtrichtungen bzw. die Fenster- und Türpositionen anzugeben. Unterlässt der Besteller dies, wird die Firma die Nahtrichtungen nach eigenem Ermessen festlegen. Ist der Besteller mit den Nahtrichtungen dann nicht einverstanden, kann er wegen der Festlegung der Nahtrichtung durch die Firma Spanndecken Markowski keine Ansprüche geltend machen. Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) nur dann verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche oder zwei Ersatzlieferungen von Seiten der Firma Spanndecken Markowski nicht erfolgreich ausgeführt wurden. Dabei muss der Firma Spanndecken Markowski vom Besteller mit der Mängelrüge eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt worden sein. Auf Verlangen der Firma Spanndecken Markowski ist bei Lieferung einer mangelfreien Sache die fehlerhaft gelieferte Ware im Zustand der Anlieferung unter Berücksichtigung der Veränderung durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzugeben. Die vorgenannten Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller der Firma Spanndecken Markowski zu und sind nicht abtretbar. Elektromaterialien (Transformatoren, Verlängerungskabel, etc) und fehlerhafte Spanndecken umfasst nicht den Ersatz des Gewinns des Bestellers für seinen Arbeitsaufwand im Rahmen zu leistender Nachbesserungsarbeiten. Ersatz von Fahrtkosten des Bestellers für Nachbesserungsarbeiten wird nur geleistet, falls die Gewährleistungsanzeige des Endabnehmers vorgelegt wird und nur soweit die Aufwendungen sich nicht dadurch ergeben, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Die Schadenersatzhaftung richtet sich vorbehaltlich der folgenden Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Firma Spanndecken Markowski haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Spanndecken Markowski oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Spanndecken Markowski beruhen. Die Firma Spanndecken Markowski haftet weiter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Spanndecken Markowski oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma beruhen. In Fällen grober Fahrlässigkeit ist der Schadenersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn nicht eine Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegeben ist. Bei nur fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Spanndecken Markowski oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist der Schadenersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei nur fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Spanndecken Markowski oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet die Firma Spanndecken Markowski nicht. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B Schäden an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen. Die Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesonders wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit richten sich nach Ziff. 5.1Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Elektronische Artikel und Artikel mit Sonderpreis sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadenersatzansprüche gegen die Firma Spanndecken Markowski ist auf 6 Monate begrenzt.
9. Kreditwürdigkeit, Sicherheiten
Durch die Auftragserteilung bestätigt der Besteller gleichzeitig seine Kreditwürdigkeit, wovon die Firma Spanndecken Markowski auch ausgeht und diese voraussetzt. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder seine Zahlungen einstellt, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder Lastschriften zurückgebucht werden, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen oder wenn der Firma Spanndecken Markowski sonstige Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist die Firma Spanndecken Markowski berechtigt, Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen oder die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder unter den Voraussetzungen des § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Schadensersatzansprüche von Seiten des Bestellers abgeleitet werden können.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Besteller ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ein dem Besteller zustehendes Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Zahlungsarten, -fristen, Zinsen
Zahlungen haben nach Rechnungserhalt ohne Abzug unverzüglich zu erfolgen, soweit die Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen nicht ausdrücklich Gegenteiliges enthalten. Bei Zahlungsunfälligkeit berechnet die Firma Spanndecken Markowski Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz, mindestens 10%. Die Firma Spanndecken Markowski ist bei Verzug des Bestellers - auch bei anderweitiger Angabe eines Verwendungszweckes - berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungen sind ausschließlich an die Firma Spanndecken Markowski zu entrichten. Vertreter ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht sind nicht zum Inkasso berechtigt.
12. Eigentumsvorbehalt
Die von der Firma Spanndecken Markowski gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller ihr alleiniges Eigentum. Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, wenn folgende Voraussetzungen dabei beachtet sind: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die bei Verarbeitung, Vermischung und Verbindung der Ware der Firma Spanndecken Markowski entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, einer Vermischung oder einer Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht erhalten, so erwirbt die Firma Spanndecken Markowski Miteigentum Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Bereits jetzt tritt der Besteller der Firma Spanndecken Markowski die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegenüber Dritten zur Sicherheit an die Firma Spanndecken Markowski ab. Im Falle des Miteigentums gilt die Abtretung in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils. Der Besteller wird hierbei ermächtigt, bis zu einem Widerruf durch die Firma Spanndecken Markowski oder seiner Zahlungseinstellung an die Firma Spanndecken Markowski , Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die Rechnungsbeträge für Rechnung der Firma Spanndecken Markowski einzuziehen. Die Firma Spanndecken Markowski berechtigt, nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Dritten verlangen. Der Besteller ist nicht zur anderweitigen Abtretung oder Verpfändung von Forderungen oder Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware berechtigt. Im Wege des Factorings darf die Forderung weder verkauft noch abgetreten werden, außer dass der Faktor verpflichtet ist, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen der Firma solange Spanndecken Markowski unmittelbar an diese zu leisten, als noch Forderungen der Firma Spanndecken Markowski gegenüber dem Besteller bestehen. Jeglicher Zugriff von dritter Seite auf die der Firma Spanndecken Markowski gehörenden Waren oder Forderungen sind der Firma Spanndecken Markowski vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Firma Spanndecken Markowski zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird die Firma Spanndecken Markowski auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach Wahl der Firma Spanndecken Markowski freigeben, bis der Wert deren Sicherheiten deren Forderungen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, sonstiges Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen entfalten nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Firma Spanndecken Markowski schriftlich bestätigt werden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.